Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Schülervertreter vom Schülerrat, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz hat an Schulen mit ➤ bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, an Berufskollegs 12 Mitglieder, ➤ bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder ➤ mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder ➤ an Schulen mit Sekundarstufe I und II 20 Mitglieder. ----------------------------------- Diesen abschließenden Aufgabenkatalog der Schulkonferenz kann allein der Gesetzgeber erweitern. Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag. Die ständige Vertretung und auch die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil. 13. Information und Beratung 14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen 15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen 16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring 17. Schulhaushalt 18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters 19. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften 20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses 21. besondere Formen der Mitwirkung 22. Mitwirkung beim Schulträger 23. Erlass einer Schulordnung 24. Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot 25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fach- und Bildungsgangkonferenzen 26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.