Sie sind hier: Wir stellen uns vor Die Mitwirkungsorgane der Schule leicht erklärt  
 WIR STELLEN UNS VOR
unsere Schule
Das Kollegium
Die Elternvertretungen
Die Mitwirkungsorgane der Schule leicht erklärt
Die Betreuung
Unsere Förderer
Historisches

DIE SCHULKONFERENZ

und ihre Aufgaben

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der
Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern,
der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer
zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft,
die Schülervertreter vom Schülerrat, die Vertreter der Lehrerinnen
und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit
➤ bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, an Berufskollegs
12 Mitglieder,
➤ bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder
➤ mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder
➤ an Schulen mit Sekundarstufe I und II 20 Mitglieder.
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Diesen abschließenden Aufgabenkatalog der Schulkonferenz
kann allein der Gesetzgeber erweitern.
Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst.
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der
Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung
auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne
Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der
Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag. Die ständige
Vertretung und auch die Verbindungslehrerinnen und -lehrer
nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.
13. Information und Beratung
14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in
Zeugnissen
16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
17. Schulhaushalt
18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
19. ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung
einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
21. besondere Formen der Mitwirkung
22. Mitwirkung beim Schulträger
23. Erlass einer Schulordnung
24. Ausnahmen vom Alkohol- und Rauchverbot
25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fach- und Bildungsgangkonferenzen
26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.


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